Verhinderungspflege – Urlaub für pflegende Angehörige
Wenn Sie als pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen, springt AUK ein – bis zu 28 Tage pro Jahr.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung für alle, die einen Angehörigen zu Hause pflegen. Sie greift, wenn die Hauptpflegeperson – meist Ehepartner, Kind oder Geschwister – verhindert ist: durch Urlaub, Krankheit, einen Krankenhausaufenthalt oder einfach den Wunsch nach einigen Stunden für sich selbst.
Voraussetzung ist, dass der pflegebedürftige Mensch mindestens Pflegegrad 2 hat und seit mindestens sechs Monaten zu Hause von einer privaten Pflegeperson versorgt wird. Liegt diese Voraussetzung vor, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr – mit einem Budget von bis zu 1.612 € jährlich.
„Sie sind als pflegender Angehöriger verhindert – durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe? Ihnen stehen 28 Tage Verhinderungspflege im Jahr zu. AUK übernimmt die Betreuung zuverlässig und kompetent."
Besonders interessant ist die Kombinationsmöglichkeit mit der Kurzzeitpflege: Wer den Anspruch auf Kurzzeitpflege (1.774 € pro Jahr) nicht voll ausschöpft, kann bis zu 806 € davon zusätzlich für die Verhinderungspflege einsetzen. Insgesamt stehen so bis zu 2.418 € pro Jahr für Ersatzpflege zur Verfügung. Wird umgekehrt der Verhinderungspflege-Topf nicht aufgebraucht, kann ein Teil davon auch für Kurzzeitpflege genutzt werden.
Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden. Stundenweise heißt: Sie buchen zum Beispiel einen Nachmittag pro Woche, an dem AUK kommt und Sie aus dem Haus können – zum Friseur, ins Café, zur eigenen Arzttermin. Tageweise bedeutet: AUK übernimmt vollständig, etwa während Sie zwei Wochen in Urlaub sind. Beide Varianten sind durch die Pflegekasse gedeckt, sofern das Jahresbudget reicht.
Bei AUK übernehmen examinierte Pflegekräfte oder qualifizierte Pflegehilfskräfte die Verhinderungspflege – je nach Pflegebedarf. Wir kommen, lernen vorher die Routinen kennen, sprechen mit Ihnen über Vorlieben, Medikation und Tagesablauf. So fühlt sich auch der pflegebedürftige Mensch in Ihrer Abwesenheit gut aufgehoben.
Die Abrechnung läuft, wie immer bei AUK, direkt mit der Pflegekasse. Sie müssen den Antrag nicht im Voraus stellen – die Verhinderungspflege wird im Nachhinein beantragt und abgerechnet. Wir helfen Ihnen bei der gesamten Bürokratie.
Pflegende Angehörige tun einen großen Dienst – nicht nur für ihren geliebten Menschen, sondern auch für die Gesellschaft. Pausen sind keine Schwäche, sondern Voraussetzung dafür, dass Sie langfristig pflegen können. Nutzen Sie die Verhinderungspflege. Sie steht Ihnen zu.
Verhinderungspflege anfragen
Wir kommen kurzfristig – auch bei unvorhergesehenem Bedarf.
