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AUK Pflegedienst

Behandlungspflege in Hamburg

Ärztlich verordnete medizinische Pflege – fachgerecht und sicher bei Ihnen zu Hause.

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege bezeichnet alle pflegerischen Maßnahmen, die ärztlich verordnet sind und der Heilung, Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit dienen. Anders als die Grundpflege ist sie nicht im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI), sondern im Krankenversicherungsrecht (SGB V) geregelt. Das bedeutet: Behandlungspflege wird über die Krankenkasse – nicht über die Pflegekasse – abgerechnet.

Voraussetzung ist eine Verordnung durch Ihren Hausarzt oder einen Facharzt auf dem sogenannten Muster 12. Der Arzt legt fest, welche Maßnahmen wie oft erfolgen sollen – zum Beispiel täglicher Verbandswechsel, dreimal wöchentlich Blutzuckermessung oder einmal pro Woche eine Injektion. Diese Verordnung reichen wir bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Sie selbst müssen sich um nichts kümmern – die Bürokratie übernimmt AUK.

Der zentrale Unterschied zur Grundpflege: Behandlungspflege darf in vielen Bereichen nur von examinierten Pflegefachkräften ausgeführt werden. Wundversorgung bei chronischen Wunden, das Stellen und Verabreichen von Medikamenten oder Injektionen erfordern eine medizinische Ausbildung. AUK setzt deshalb in der Behandlungspflege ausschließlich examiniertes Personal ein – häufig mit Zusatzqualifikationen wie der Wundexpertise.

Besonders im Bereich der Wundversorgung sind wir gut aufgestellt: Als Mitglied im Wundzentrum Hamburg arbeiten unsere Pflegekräfte nach modernsten Standards. Vom postoperativen Verband über Dekubituswunden bis zum diabetischen Fußsyndrom – wir versorgen Wunden phasengerecht und stehen in engem Austausch mit Hausärzten, Wundtherapeuten und Sanitätshäusern.

Behandlungspflege kann unabhängig von einem Pflegegrad in Anspruch genommen werden. Auch Patienten ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit haben Anspruch auf häusliche Krankenpflege, sofern ihr Arzt diese verordnet. Das ist besonders nach Krankenhausaufenthalten, Operationen oder bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes wichtig.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen AUK und Ihrer Krankenkasse. Ein eventueller Eigenanteil – meist 10 % der Kosten plus 10 € pro Verordnung, jedoch maximal 28 Tage pro Jahr – wird Ihnen separat in Rechnung gestellt. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt nichts.

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