Betreuungsleistungen § 45b SGB XI
Entlastung im Alltag, soziale Teilhabe und ein offenes Ohr – finanziert über den Entlastungsbetrag.
Was sind Betreuungsleistungen?
Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI sind alle nicht-körperbezogenen pflegerischen Hilfen, die die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen verbessern und pflegende Angehörige entlasten. Während Grundpflege auf Körperpflege und Behandlungspflege auf medizinische Maßnahmen ausgerichtet ist, geht es bei Betreuungsleistungen um den Menschen als Ganzes: um Gesellschaft, Beschäftigung, Aktivierung und soziale Teilhabe.
Jeder Mensch mit anerkanntem Pflegegrad – und das gilt schon ab Pflegegrad 1 – hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat. Dieses Geld kann zweckgebunden für Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Hilfe oder Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
Besonders sinnvoll sind Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – etwa bei Demenz, Depression oder nach einem Schlaganfall. Aber auch bei Vereinsamung, fehlenden Angehörigen vor Ort oder einfach dem Wunsch nach mehr Anregung im Alltag sind unsere Betreuungskräfte der richtige Ansprechpartner.
Bei AUK setzen wir für Betreuungsleistungen ausgebildete Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI ein. Diese sind speziell qualifiziert für die Arbeit mit Menschen mit Demenz und anderen Einschränkungen. Sie kommen zu Ihnen nach Hause, nehmen sich Zeit, hören zu, lesen vor, gehen spazieren oder beschäftigen sich mit Erinnerungsarbeit.
Auch Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen, zum Friseur oder zum Einkaufen kann Teil der Betreuung sein. Gerade für Menschen, die nicht mehr allein das Haus verlassen können oder wollen, ist diese Form der Unterstützung Gold wert.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen den Entlastungsbetrag nicht selbst auszahlen lassen – wir rechnen über die offizielle Stelle ab. So bleibt Ihnen jegliche Bürokratie erspart.
Entlastungsbetrag nutzen
Wir helfen Ihnen, die 125 € pro Monat sinnvoll einzusetzen.
