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AUK Pflegedienst

Grundpflege in Hamburg

Die tägliche, körperbezogene Pflege – fachgerecht, einfühlsam und mit Respekt für Ihre Privatsphäre.

Was ist Grundpflege?

Grundpflege bezeichnet alle pflegerischen Tätigkeiten, die der Erhaltung und Wiederherstellung der körperlichen Selbstständigkeit dienen. Sie ist im SGB XI gesetzlich verankert und Teil der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, hat Anspruch auf Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst – die Kosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

In der Praxis umfasst Grundpflege alles, was mit dem Körper des pflegebedürftigen Menschen zu tun hat: das morgendliche Waschen, die Unterstützung beim Anziehen, die Mundpflege, die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder die Mobilisation aus dem Bett in den Sessel. Auch Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe – also die Vorbeugung von Druckgeschwüren bei bettlägerigen Patienten – gehören zur Grundpflege.

Bei AUK Pflegedienst übernehmen examinierte Pflegekräfte und qualifizierte Pflegehilfskräfte die Grundpflege bei Ihnen zu Hause. Wir legen großen Wert darauf, dass die Pflege so individuell wie möglich gestaltet wird: Jeder Mensch hat seine eigenen Gewohnheiten, sein eigenes Tempo, seine eigene Schamgrenze. All das berücksichtigen wir in unserem Pflegeplan, den wir gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen erstellen.

Ein wichtiger Punkt ist die Kontinuität: Wann immer möglich, schicken wir dieselben Pflegekräfte zu denselben Patienten. So entsteht Vertrauen, und körpernahe Pflege wird leichter. Auch sprachlich versuchen wir, gut zu Ihnen zu passen – unser Team ist mehrsprachig.

Die Häufigkeit der Einsätze richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf: einmal täglich, mehrmals täglich oder rund um die Uhr in mehreren Touren. Im Erstgespräch klären wir mit Ihnen, was sinnvoll und durch die Pflegekasse gedeckt ist. Bei Veränderungen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verschlechterung des Zustands – passen wir den Plan flexibel an.

Abrechnung und Pflegegrad

Grundpflege wird über die Pflegekassen abgerechnet, sofern ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Je nach Pflegegrad steht Ihnen ein monatlicher Sachleistungsbetrag zu, mit dem Pflegedienste wie AUK direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie selbst müssen sich um keine Bürokratie kümmern – das übernehmen wir komplett.

Bei Pflegegrad 1 ist Grundpflege als reguläre Sachleistung nicht vorgesehen, kann aber über den Entlastungsbetrag (125 € pro Monat) teilweise mitfinanziert werden. Sprechen Sie uns gern an, wir beraten Sie kostenlos zu Ihrer individuellen Situation.

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Wir kommen kostenlos zu Ihnen nach Hause und besprechen Ihren Pflegebedarf.

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